Sollen sich Angeklagte im Prozess selbst äußern?
Die jüngsten Beispiele zeigen es: Eher nein. So war Gil Ofarim schlecht beraten, als er am dritten oder vierten Prozesstag plötzlich ein kurzes schmales Geständnis abgab. Zwar wurde das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Mit dem begründungsarmen Geständnis hat sich der Angeklagte aber dermaßen demontiert, dass er sich hiervon kaum wird erholen können und zudem gegenüber der Hotelgruppe nunmehr einer Millionenklage ausgesetzt sein könnte.
Ebenfalls schlecht beraten oder gar nicht beraten oder gar beratungsresistent ist der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann. Der hat sich geäußert und versucht sich im Juristischen. Da wundert es nicht, dass die Boulevardpresse titelt: „Jens Lehmann ging mit der Kettensäge zum Heckenschneiden“. Das wird nicht gut gehen.
Obwohl es eine der Kernaufgaben der Verteidigung ist, wird selbst in großen Prozessen manchmal vernachlässigt, ob und wann der Angeklagte etwas dazu sagt oder ob er sich überhaupt äußert. Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel richtig schlimm wird, wenn sich ein Angeklagter im Strafprozess selbst äußert.
Einziehung im Strafverfahren – was bedeutet das?
„Verbrechen darf sich niemals lohnen“ dies ist einer der Grundsätze auf dem unser Vertrauen in den Rechtsstaat beruht und gleichzeitig die Idee, welche sich hinter der Einziehung verbirgt. Rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile aus Straftaten sollen abgeschöpft und so bereits ein Tatanreiz verhindert werden.
Was wird eingezogen?
Basiswissen: Geschäftsführerhaftung
Die Strafbarkeit eines Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen setzt voraus, dass die Abführung der Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit möglich und zumutbar war. Nicht selten akzeptieren Firmeninhaber vorschnell eine Bestrafung. Obigen Fall betraf einen Geschäftsführer, der eine Firma in Form einer oHG mit mehreren Angestellten betrieb.
Kindergeld-Betrügereien müssen Konsquenzen für die laschen Behördenmitarbeiter haben
Wenn man in New York den Kanaldeckel hoch hebt, kommen Ratten zum Vorschein. Wenn man in Deutschland bei irgendeinem denkbaren Problem den Schleier hebt, kommt ein Skandal zum Vorschein. Aktueller Skandal: Kindergeld--Betrügereien, nicht nur im "Weißen Riesen" in Duisburg.
Die BILD-Zeitung weist auf folgendes hin: Ein Anreiz für die Betrüger ist offenbar: Wenn Kindergeld erst einmal bewilligt ist, wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Es sind in der Zwischenzeit keine neuen Anträge nötig. Bei derzeit mindestens 255 Euro pro Monat kommen schnell große Summen beim Betrug zusammen.
Das beschreibt aber nur die eine Seite. Das andere Problem sind die Sachbearbeiter auf dem Amt, die bedenkenlos Kindergeld ausbezahlen. Die Sachbearbeiter müssten überprüfen, ob sämtliche Voraussetzungen Monat für Monat erfüllt sind, insbesondere ob es die Kinder auch tatsächlich gibt. Wer das versäumt, sollte sofort den Schreibtisch räumen und für die Rückzahlung haften, wenn beim Empfänger nichts mehr zu holen ist.
Was tun bei Vorladung durch die Polizei?
Wer von der Polizei als Beschuldigter eine Ladung zur Vernehmung erhält, ist nicht verpflichtet, zu erscheinen. Nichtstun, hilft aber auch nicht weiter. Wenn gegen eine Person ermittelt wird, sollte diese wenigstens darauf achten, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Dies gelingt am Besten durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der als Verteidiger ausdrücklich Akteneinsicht beantragt, um Informationen über die Beschuldigung zu gewinnen. Nach erfolgter Akteneinsicht (der Anwalt darf sich von der Akte Kopien fertigen) wird der Rechtsanwalt mit dem Mandanten besprechen, ob und gegebenenfalls wie man sich äußert.